Rechtliches
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
gemäß Art. 28 DSGVO für die Nutzung der SaaS-Plattform Werkboard
Version 1.3 · gültig ab 2. September 2026
Auftraggeber
Das Unternehmen, das die Werkboard-Plattform auf Grundlage eines Nutzungsvertrags mit dem Auftragnehmer nutzt und diesen Vertrag im Registrierungsprozess oder in Textform annimmt. Die verbindlichen Angaben zu Firma, Anschrift und Vertretungsberechtigten ergeben sich aus dem Kundenkonto und den Abrechnungsdaten.
Auftragnehmer
anetos GmbH
Rosenburger Weg 30, 25821 Bredstedt
Handelsregister: Amtsgericht Flensburg, HRB 12629 FL
USt-IdNr.: DE314462992
Telefon: 04671 / 920 999 9
E-Mail: kontakt@anetos.org
vertreten durch den Geschäftsführer Bastian Petersen
Auftraggeber und Auftragnehmer werden gemeinsam als Parteien bezeichnet.
Präambel
P.1 Der Auftraggeber nutzt die vom Auftragnehmer unter www.werkboard.de bereitgestellte Software-as-a-Service-Plattform Werkboard auf Grundlage des zwischen den Parteien geschlossenen Nutzungsvertrags, im Folgenden Hauptvertrag.
P.2 Werkboard umfasst insbesondere Funktionen zur Teamplanung, Aufgabenverwaltung, Projektdokumentation, mobilen Zeiterfassung, Vor-Ort-Abrechnung sowie KI-gestützter Sprachtranskription und Textaufbereitung.
P.3 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Bereitstellung und des Betriebs von Werkboard personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, konkretisiert dieser Vertrag die Rechte und Pflichten der Parteien nach Art. 28 DSGVO.
1. Geltungsbereich, Begriffe und Vertragsschluss
1.1 Dieser Vertrag gilt für alle Tätigkeiten, bei denen der Auftragnehmer, seine Beschäftigten oder von ihm eingesetzte Unterauftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten.
1.2 Nicht von diesem Vertrag erfasst sind Verarbeitungen, bei denen der Auftragnehmer Zwecke und Mittel selbst festlegt. Dies betrifft insbesondere eigene Vertrags-, Abrechnungs- und Geschäftskontaktdaten, die Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie Verarbeitungen zur Missbrauchsprävention und zur Sicherheit der eigenen Systeme. Für diese Verarbeitungen handelt der Auftragnehmer in eigener datenschutzrechtlicher Verantwortlichkeit.
1.3 Die in diesem Vertrag verwendeten Begriffe sind entsprechend den Definitionen der DSGVO zu verstehen.
1.4 Bei Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und dem Hauptvertrag gehen die Regelungen dieses Vertrags vor, soweit es um die Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag geht.
1.5 Der Vertrag wird regelmäßig im Rahmen der Online-Registrierung durch aktive Bestätigung einer nicht vorangekreuzten Checkbox geschlossen. Der Auftragnehmer dokumentiert den Zeitpunkt der Zustimmung und die angenommene Vertragsversion und stellt dem Auftraggeber die angenommene Fassung dauerhaft zum Abruf oder in Textform zur Verfügung. Die Verarbeitung dieser Nachweisdaten erfolgt in eigener Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.
2. Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
2.1 Gegenstand der Verarbeitung ist die Bereitstellung, der Betrieb, die Wartung, die Absicherung und der Support der Werkboard-Plattform nach Maßgabe des Hauptvertrags.
2.2 Die Verarbeitung umfasst, soweit für die Leistungserbringung erforderlich, das Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Übermitteln an genehmigte Unterauftragsverarbeiter, Einschränken, Exportieren und Löschen personenbezogener Daten.
2.3 Die Verarbeitung beginnt mit dem Wirksamwerden des Hauptvertrags. Sie dauert bis zur vollständigen Rückgabe oder Löschung der Auftragsdaten nach Maßgabe von Ziffer 11 und umfasst die hierfür erforderliche Nachlaufzeit.
2.4 Die maßgeblichen Verarbeitungsorte ergeben sich aus Anlage 2. Übermittlungen in Drittländer oder an internationale Organisationen erfolgen nur nach Maßgabe dieses Vertrags und der gesetzlichen Anforderungen.
3. Art und Zweck der Verarbeitung
3.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die Auftragsdaten ausschließlich zur Erbringung der im Hauptvertrag vereinbarten Werkboard-Leistungen und nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers.
3.2 Die Verarbeitung dient insbesondere folgenden Zwecken:
- Bereitstellung der Funktionen für Termin- und Teamplanung, Aufgabenverwaltung, Projektdokumentation, Zeiterfassung, Leistungsnachweise, Rechnungserstellung, Kundenverwaltung, Notizen und Benachrichtigungen.
- Speicherung, Synchronisierung und Bereitstellung der vom Auftraggeber und seinen berechtigten Nutzern eingegebenen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Dokumente, Audiodateien und Unterschriften.
- Transkription von Sprachaufnahmen und KI-gestützte Aufbereitung von Texten über die OpenAI API, soweit der Nutzer die jeweilige Funktion auslöst.
- Versand transaktionaler E-Mails, insbesondere Systembenachrichtigungen, Erinnerungen, Passwort-Resets und vom Auftraggeber veranlasster Dokumenten- oder Rechnungsversand.
- Hosting, Datensicherung, Wiederherstellung, Monitoring, Fehleranalyse, Wartung und Support.
- Bereitstellung von Export- und Löschfunktionen sowie Durchführung der Rückgabe und Löschung nach Vertragsende.
3.3 Eine Verarbeitung für eigene Werbezwecke des Auftragnehmers oder zum Training allgemeiner KI-Modelle ist nicht Gegenstand der Auftragsverarbeitung. Eine Verarbeitung für eigene Zwecke bedarf einer gesonderten gesetzlichen Grundlage und transparenter Information.
4. Kategorien personenbezogener Daten und betroffene Personen
4.1 Je nach Nutzung der Plattform können insbesondere folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden:
- Stamm- und Kontaktdaten von Nutzern des Auftraggebers, insbesondere Name, geschäftliche Kontaktdaten, Funktion, Benutzerkennung und Kontozuordnung.
- Stamm- und Kontaktdaten von Endkunden, Interessenten, Lieferanten und sonstigen Ansprechpartnern des Auftraggebers.
- Auftrags-, Projekt- und Leistungsdaten, insbesondere Termine, Einsatzorte, Tätigkeiten, Arbeitszeiten, Fahrtstrecken, Materialangaben, Notizen, Fotos und Dokumente.
- Kommunikations- und Inhaltsdaten, insbesondere Nachrichten, Freitexte, Audiodateien, Transkripte und KI-gestützte Textentwürfe.
- Digitale Unterschriften und Leistungsnachweise.
- Abrechnungs- und Rechnungsdaten, soweit diese in Werkboard erstellt, gespeichert oder versendet werden.
- Technische Nutzungs-, Protokoll- und Sicherheitsdaten, insbesondere IP-Adressen, Geräte- und Browserinformationen, Zeitstempel sowie Login- und Ereignisdaten.
- Standortdaten, sofern die jeweilige Funktion vom Auftraggeber freigeschaltet und vom Nutzer aktiviert wurde.
4.2 Von der Verarbeitung können insbesondere folgende Personengruppen betroffen sein:
- Beschäftigte, freie Mitarbeiter und sonstige berechtigte Nutzer des Auftraggebers.
- Endkunden des Auftraggebers sowie Ansprechpartner bei gewerblichen oder öffentlichen Kunden.
- Interessenten, Lieferanten, Nachunternehmer und sonstige Geschäftskontakte des Auftraggebers.
- Sonstige natürliche Personen, deren Daten in Notizen, Dokumenten, Fotos, Audiodateien oder anderen vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten enthalten sind.
4.3 Die Plattform ist nicht zur systematischen Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO oder von Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten nach Art. 10 DSGVO bestimmt. Soweit solche Daten unbeabsichtigt in unstrukturierten Inhalten enthalten sind, gelten die Schutzpflichten dieses Vertrags uneingeschränkt. Eine planmäßige Verarbeitung solcher Daten setzt eine ausreichende Rechtsgrundlage, angemessene zusätzliche Schutzmaßnahmen und, soweit erforderlich, eine vorherige Abstimmung mit dem Auftragnehmer voraus.
5. Verantwortlichkeit und Weisungen
5.1 Soweit personenbezogene Daten zur Erbringung der Werkboard-Leistungen auf Weisung verarbeitet werden, ist der Auftraggeber Verantwortlicher und der Auftragnehmer Auftragsverarbeiter.
5.2 Der Auftraggeber ist für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung, die Zulässigkeit der Weisungen, die Wahrung der Rechte betroffener Personen und die Auswahl einer angemessenen Nutzungskonfiguration verantwortlich.
5.3 Der Hauptvertrag, dieser Vertrag, die vom Auftraggeber gewählten Funktionen und Einstellungen sowie die bestimmungsgemäße Nutzung der Plattform gelten als dokumentierte Weisungen.
5.4 Weitergehende Weisungen können durch die in Anlage 3 genannten oder im Kundenkonto als Administratoren ausgewiesenen Personen in Textform erteilt werden. Mündliche Weisungen sind unverzüglich in Textform zu bestätigen.
5.5 Ist der Auftragnehmer aufgrund des Rechts der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaats zu einer Verarbeitung verpflichtet, informiert er den Auftraggeber vor der Verarbeitung über die gesetzliche Pflicht, soweit eine solche Information nicht aus wichtigen Gründen des öffentlichen Interesses gesetzlich untersagt ist.
5.6 Hält der Auftragnehmer eine Weisung für datenschutzrechtlich unzulässig, informiert er den Auftraggeber unverzüglich. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der betroffenen Weisung bis zu ihrer Bestätigung, Änderung oder Klärung aussetzen, soweit dies zur Vermeidung eines Rechtsverstoßes erforderlich ist.
5.7 Die Weisungsbindung gilt auch für Übermittlungen personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation. Die in diesem Vertrag genehmigte Einschaltung der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter gilt als entsprechende dokumentierte Weisung.
6. Pflichten des Auftragnehmers
6.1 Der Auftragnehmer verarbeitet Auftragsdaten nur nach dokumentierten Weisungen des Auftraggebers, soweit keine gesetzliche Verpflichtung nach Ziffer 5.5 besteht.
6.2 Der Auftragnehmer stellt sicher, dass Personen, die Zugang zu Auftragsdaten erhalten, vor Aufnahme der Tätigkeit auf Vertraulichkeit verpflichtet wurden oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Zugriffe werden auf das für die jeweilige Aufgabe erforderliche Maß beschränkt.
6.3 Der Auftragnehmer trifft die in Anlage 1 beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er überprüft deren Angemessenheit regelmäßig und entwickelt sie unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie Art, Umfang, Umständen und Zwecken der Verarbeitung fort.
6.4 Der Auftragnehmer führt, soweit gesetzlich erforderlich, ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten für die von ihm als Auftragsverarbeiter durchgeführten Verarbeitungen und arbeitet auf Anfrage mit der zuständigen Aufsichtsbehörde zusammen.
6.5 Erhält der Auftragnehmer unmittelbar einen Antrag einer betroffenen Person, leitet er diesen unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Er beantwortet den Antrag nicht selbst, soweit er hierzu nicht dokumentiert angewiesen oder gesetzlich verpflichtet ist. Unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung unterstützt er den Auftraggeber durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten.
6.6 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung und der ihm zur Verfügung stehenden Informationen bei der Einhaltung der Pflichten nach Art. 32 bis 36 DSGVO. Dies umfasst insbesondere die Sicherheit der Verarbeitung, die Behandlung und Dokumentation von Datenschutzverletzungen, die Benachrichtigung betroffener Personen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und eine gegebenenfalls erforderliche vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde.
6.7 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich nach Kenntniserlangung über eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die Auftragsdaten betrifft. Eine Erstmeldung erfolgt soweit praktisch möglich innerhalb von 24 Stunden. Noch nicht verfügbare Informationen werden ohne unangemessene Verzögerung nachgereicht.
6.8 Die Meldung nach Ziffer 6.7 enthält, soweit verfügbar, mindestens eine Beschreibung der Art des Vorfalls, die betroffenen Daten- und Personenkategorien, die ungefähre Zahl betroffener Personen und Datensätze, die wahrscheinlichen Folgen, bereits ergriffene oder vorgeschlagene Maßnahmen sowie eine Kontaktstelle für Rückfragen.
6.9 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über datenschutzrechtlich erhebliche Anfragen oder Prüfungen einer Aufsichtsbehörde, soweit diese die Auftragsverarbeitung betreffen und eine Information gesetzlich zulässig ist.
6.10 Der Auftragnehmer benennt einen Datenschutzbeauftragten, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Der aktuelle Ansprechpartner ergibt sich aus Anlage 3.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt sicher, dass für sämtliche von ihm veranlassten Verarbeitungen eine ausreichende Rechtsgrundlage besteht und die nach Art. 13 und 14 DSGVO erforderlichen Informationen erteilt werden.
7.2 Der Auftraggeber richtet Benutzerkonten, Rollen und Berechtigungen sachgerecht ein, hält Weisungs- und Kontaktdaten aktuell und sorgt für einen angemessenen Schutz seiner Endgeräte, Zugangsdaten und internen Prozesse.
7.3 Der Auftraggeber darf besondere Kategorien personenbezogener Daten oder Daten nach Art. 10 DSGVO nur verarbeiten, wenn dies rechtlich zulässig ist und die erforderlichen zusätzlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden. Die Plattform darf nicht zweckwidrig für eine systematische Verarbeitung solcher Daten eingesetzt werden.
7.4 Vor der Nutzung der Sprachaufnahme- und Voice-to-Text-Funktionen stellt der Auftraggeber sicher, dass alle datenschutzrechtlichen, arbeitsrechtlichen, mitbestimmungsrechtlichen, persönlichkeitsrechtlichen und strafrechtlichen Voraussetzungen für Aufnahme, Übermittlung und Verarbeitung vorliegen. Er informiert betroffene Personen in geeigneter Weise und holt erforderliche Einwilligungen oder sonstige Erlaubnisse ein.
7.5 Die Aufnahmefunktion darf nicht für verdeckte Daueraufnahmen, eine unzulässige Überwachung von Beschäftigten oder die unbefugte Aufnahme des nichtöffentlich gesprochenen Wortes verwendet werden.
7.6 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich über Fehler oder Unregelmäßigkeiten, die ihm im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung bekannt werden, und unterstützt bei der Aufklärung von Sicherheits- und Datenschutzvorfällen.
8. Unterauftragsverarbeiter und Drittlandübermittlungen
8.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer eine allgemeine Genehmigung zur Einschaltung von Unterauftragsverarbeitern. Die bei Vertragsschluss eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 2 aufgeführt.
8.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber mindestens 30 Kalendertage vor der beabsichtigten Hinzuziehung oder Ersetzung eines von ihm unmittelbar beauftragten Unterauftragsverarbeiters in Textform, insbesondere per E-Mail oder In-App-Mitteilung. Über für die Werkboard-Verarbeitung relevante Änderungen in einer nachgelagerten Verarbeitungskette, auf deren Zeitpunkt der Auftragnehmer keinen Einfluss hat, informiert er unverzüglich nach Kenntniserlangung und, soweit möglich, vor deren Wirksamwerden. Die Mitteilung enthält mindestens Identität, Anschrift, Leistung, wesentliche Verarbeitungsorte und gegebenenfalls die Grundlage einer Drittlandübermittlung.
8.3 Der Auftraggeber kann einer mitgeteilten Änderung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang der Mitteilung aus berechtigten datenschutzrechtlichen Gründen widersprechen. Der Widerspruch ist zu begründen. Soweit eine Mitteilung ausnahmsweise erst nach Wirksamwerden einer nachgelagerten Änderung erfolgen konnte, bleibt das Widerspruchsrecht unberührt.
8.4 Im Fall eines berechtigten Widerspruchs bemühen sich die Parteien zunächst um eine zumutbare Alternative. Ist eine Alternative nicht verfügbar oder wirtschaftlich nicht zumutbar, kann der Auftragnehmer auf die Änderung verzichten oder der Auftraggeber die von der Änderung betroffene Funktion zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens beenden. Ist die betroffene Funktion für die Nutzung von Werkboard wesentlich, kann der Auftraggeber den Hauptvertrag außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
8.5 Der Auftragnehmer verpflichtet jeden Unterauftragsverarbeiter durch einen Vertrag nach Art. 28 Abs. 4 DSGVO zu Datenschutzpflichten, die den Pflichten dieses Vertrags im Wesentlichen entsprechen. Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die Erfüllung der Pflichten des Unterauftragsverarbeiters verantwortlich.
8.6 Soweit Auftragsdaten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden, stellt der Auftragnehmer sicher, dass die Voraussetzungen der Art. 44 bis 49 DSGVO erfüllt sind. Als Garantien kommen insbesondere ein Angemessenheitsbeschluss, Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission und erforderliche ergänzende Maßnahmen in Betracht.
8.7 Der Auftragnehmer hält Informationen zur Identität, Anschrift, Leistung, Verarbeitungskette, zu wesentlichen Verarbeitungsorten und zum eingesetzten Transfermechanismus sämtlicher für die Auftragsverarbeitung eingesetzten Unterauftragsverarbeiter aktuell. Er stellt dem Auftraggeber diese Informationen bei Vertragsschluss und anschließend nach jeder für die Werkboard-Verarbeitung relevanten Änderung unaufgefordert in Textform oder über eine dauerhaft abrufbare elektronische Übersicht zur Verfügung. Die Darstellung kann durch Verweis auf eine aktuelle Unterauftragnehmerliste eines unmittelbar beauftragten Unterauftragsverarbeiters erfolgen, sofern die Informationen ohne besondere Zugangshürden abrufbar und hinreichend bestimmt sind.
9. Technische und organisatorische Maßnahmen
9.1 Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden technischen und organisatorischen Maßnahmen sind in Anlage 1 beschrieben und Bestandteil dieses Vertrags.
9.2 Der Auftragnehmer darf einzelne Maßnahmen ändern, wenn das vereinbarte Schutzniveau insgesamt nicht unterschritten wird. Wesentliche Änderungen, die das Risiko der Verarbeitung erhöhen können, werden dokumentiert und dem Auftraggeber in geeigneter Weise mitgeteilt.
9.3 Soweit die Sicherheit der Verarbeitung von Einstellungen oder Maßnahmen des Auftraggebers abhängt, insbesondere von der Vergabe von Rollen, dem Schutz von Zugangsdaten oder der Absicherung eigener Endgeräte, weist der Auftragnehmer in der Leistungsbeschreibung oder in der Plattform auf die erforderliche Mitwirkung hin.
10. Nachweise, Kontrollen und Inspektionen
10.1 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung dieses Vertrags und der Pflichten nach Art. 28 DSGVO erforderlich sind.
10.2 Der Nachweis erfolgt vorrangig durch geeignete Zertifikate, Prüfberichte, Sicherheitsdokumentationen, Selbstauskünfte und sonstige geeignete Nachweise.
10.3 Soweit die vorgelegten Nachweise im Einzelfall nicht ausreichen, ermöglicht der Auftragnehmer Überprüfungen einschließlich Inspektionen durch den Auftraggeber oder einen von ihm beauftragten unabhängigen und zur Vertraulichkeit verpflichteten Prüfer.
10.4 Kontrollen sind grundsätzlich mit einer angemessenen Vorankündigung während der üblichen Geschäftszeiten durchzuführen. Sie dürfen den Geschäftsbetrieb nicht unverhältnismäßig beeinträchtigen und keinen Zugriff auf Daten anderer Kunden ermöglichen. Regelkontrollen sind auf einmal je Zwölfmonatszeitraum beschränkt. Diese Beschränkungen gelten nicht bei konkreten Datenschutzvorfällen, begründetem Verdacht eines wesentlichen Verstoßes oder behördlichen Anordnungen.
10.5 Der Auftraggeber trägt die angemessenen Kosten einer von ihm veranlassten Regelkontrolle. Ergibt die Kontrolle einen wesentlichen, vom Auftragnehmer zu vertretenden Verstoß, trägt der Auftragnehmer die hierfür erforderlichen und angemessenen Prüfungskosten.
10.6 Der Auftragnehmer wirkt an Prüfungen der zuständigen Aufsichtsbehörde mit und ermöglicht den gesetzlich erforderlichen Zugang zu Informationen und Verarbeitungseinrichtungen.
11. Rückgabe und Löschung nach Vertragsende
11.1 Nach Beendigung des Hauptvertrags gibt der Auftragnehmer die Auftragsdaten nach Wahl des Auftraggebers in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format zurück oder löscht sie. Wählt der Auftraggeber die Rückgabe, löscht der Auftragnehmer nach erfolgreicher Bereitstellung und Ablauf der vereinbarten Abruffrist sämtliche bei ihm verbleibenden Kopien. Der Auftraggeber kann eine unverzügliche Löschung verlangen. Ziffern 11.4 und 11.5 bleiben unberührt.
11.2 Sofern der Auftraggeber keine abweichende Weisung erteilt, werden die Daten nach Vertragsende für 30 Kalendertage zum Export bereitgestellt. Nach Ablauf dieser Frist löscht der Auftragnehmer die Daten innerhalb weiterer 30 Kalendertage aus den produktiven Systemen.
11.3 Der Auftragnehmer veranlasst auch die entsprechende Rückgabe oder Löschung bei den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern, soweit dort noch Auftragsdaten vorhanden sind.
11.4 In Sicherungskopien enthaltene Daten werden bis zur turnusmäßigen Überschreibung ausschließlich zur Wiederherstellung und zur Sicherung der Systeme verarbeitet. Sie werden spätestens mit Ablauf der in Anlage 1 beschriebenen Sicherungsfrist gelöscht oder überschrieben und währenddessen gegen eine produktive Weiterverarbeitung gesperrt.
11.5 Gesetzliche Aufbewahrungspflichten bleiben unberührt. Soweit Daten aus gesetzlichen Gründen weiter gespeichert werden müssen, werden sie für andere Zwecke gesperrt und nach Wegfall der Pflicht gelöscht.
11.6 Auf Verlangen bestätigt der Auftragnehmer die vertragsgemäße Löschung in Textform.
12. Haftung
12.1 Für die Haftung der Parteien gegenüber betroffenen Personen gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere Art. 82 DSGVO.
12.2 Im Verhältnis der Parteien gelten ergänzend die Haftungsregelungen des Hauptvertrags, soweit sie den zwingenden gesetzlichen Vorgaben und diesem Vertrag nicht widersprechen.
12.3 Soweit eine Partei gegenüber einer betroffenen Person Schadensersatz leistet, bleiben gesetzliche Ausgleichs- und Rückgriffsansprüche, insbesondere nach Art. 82 Abs. 5 DSGVO, unberührt.
12.4 Verletzt der Auftraggeber schuldhaft eine Pflicht aus diesem Vertrag, insbesondere eine Pflicht nach Ziffer 7.1, 7.3, 7.4 oder 7.5, und werden aufgrund dieser Pflichtverletzung berechtigte Ansprüche Dritter gegen den Auftragnehmer geltend gemacht, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer insoweit von diesen Ansprüchen sowie von den erforderlichen und angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung frei. Die Freistellung gilt nicht, soweit der Anspruch auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht oder der Auftragnehmer den Schaden mitverursacht hat. Zwingende gesetzliche Haftungs- und Ausgleichsregelungen, insbesondere Art. 82 DSGVO, bleiben unberührt.
12.5 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über die Geltendmachung eines Anspruchs und gibt ihm angemessene Gelegenheit, an der Rechtsverteidigung mitzuwirken. Der Auftragnehmer wird einen Anspruch ohne vorherige Zustimmung des Auftraggebers weder anerkennen noch einen Vergleich schließen, soweit dadurch Verpflichtungen des Auftraggebers begründet werden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
13. Sonstige Bestimmungen
13.1 Die Parteien behandeln alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.
13.2 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht zwingendes Recht eine strengere Form verlangt. Individuelle Abreden bleiben unberührt.
13.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
13.4 Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts, soweit dessen Anwendung abbedungen werden kann.
13.5 Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
Zustimmung und Unterzeichnung
Online-Vertragsschluss
Bei Abschluss über www.werkboard.de erfolgt die Zustimmung durch aktive Bestätigung im Registrierungsprozess. Eine handschriftliche Unterzeichnung ist in diesem Fall nicht erforderlich. Die angenommene Vertragsversion wird dem Auftraggeber dauerhaft zum Abruf oder in Textform bereitgestellt.
Nur für individuell in Textform oder schriftlich abgeschlossene Verträge: Ort, Datum und Unterschrift des Auftraggebers sowie der anetos GmbH, vertreten durch Bastian Petersen.
Anlage 1: Technische und organisatorische Maßnahmen
A1.1 Der Auftragnehmer trifft unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung angemessene Maßnahmen, um ein dem Risiko entsprechendes Schutzniveau zu gewährleisten. Die Maßnahmen werden risikobasiert überprüft und weiterentwickelt.
1. Organisation und Verantwortlichkeiten
- Festgelegte Zuständigkeiten für Datenschutz, Informationssicherheit, Systembetrieb und die Behandlung von Sicherheitsvorfällen.
- Verpflichtung der mit Auftragsdaten befassten Personen auf Vertraulichkeit und Beschränkung der Zugriffe nach dem Erforderlichkeitsprinzip.
- Regelmäßige Sensibilisierung zu Datenschutz, Datensicherheit, Phishing und sicherem Umgang mit Kundendaten.
- Dokumentierte Prozesse für Berechtigungsvergabe, Änderungen, Incident Response, Datensicherung, Wiederherstellung und Löschung.
2. Zutrittskontrolle
- Betrieb der Hosting-Infrastruktur in Rechenzentren der Hetzner Online GmbH mit kontrollierten Zutrittsverfahren und überwachten Sicherheitsbereichen.
- Physische Schutzmaßnahmen in den Geschäftsräumen der anetos GmbH, insbesondere verschlossene Räume, gesicherte IT-Hardware und angemessene Besucherregelungen.
- Clean-Desk-Grundsätze und sichere Aufbewahrung von Geräten und Unterlagen mit möglichem Bezug zu Kundendaten.
3. Zugangskontrolle
- Individuelle Benutzerkonten und persönliche Zugangsdaten. Gemeinschaftskonten werden soweit möglich vermieden.
- Passwortrichtlinie mit einer Mindestlänge von zwölf Zeichen und Anforderungen an die Passwortqualität.
- Speicherung von Passwörtern ausschließlich mit einem geeigneten adaptiven Hash-Verfahren, beispielsweise Argon2 oder bcrypt.
- Mehrfaktor-Authentifizierung für privilegierte administrative Zugänge.
- Technische Begrenzung wiederholter fehlgeschlagener Anmeldeversuche, insbesondere durch Sperrzeiten oder Rate Limiting.
- Automatische Bildschirmsperre und angemessene Sitzungsbegrenzung bei Inaktivität.
4. Zugriffs- und Berechtigungskontrolle
- Rollen- und Rechtekonzept nach dem Minimal- und Erforderlichkeitsprinzip.
- Strikte logische Trennung der Mandanten und Beschränkung von Datenbankabfragen auf den jeweils berechtigten Mandantenkontext.
- Administrative oder supportbezogene Zugriffe auf Kundendaten nur durch autorisierte Personen, nur für einen konkreten betrieblichen Zweck und unter Protokollierung.
- Regelmäßige Prüfung von privilegierten Berechtigungen sowie unverzügliche Anpassung oder Deaktivierung bei Rollenwechsel oder Ausscheiden.
5. Trennung von Umgebungen und Datenminimierung
- Logische Trennung von Produktiv-, Test- und Entwicklungsumgebungen.
- Produktive Kundendaten werden in Test- und Entwicklungsumgebungen grundsätzlich nicht verwendet. Soweit dies in einem begründeten Ausnahmefall erforderlich ist, werden Umfang und Zugriff minimiert und geeignete Schutzmaßnahmen eingesetzt.
- An Unterauftragsverarbeiter werden nur diejenigen Inhalte und Metadaten übermittelt, die für die jeweils ausgelöste Funktion erforderlich sind.
6. Übertragungs- und Speicherschutz
- Transportverschlüsselung über aktuelle TLS-Verfahren für Webzugriffe, Schnittstellen und die Kommunikation mit Unterauftragsverarbeitern.
- Verschlüsselte Speicherung von Sicherungskopien und angemessener Schutz produktiver Datenträger und Datenbanken gegen unbefugten Zugriff.
- Sichere Verwaltung von Zugangsschlüsseln, API-Schlüsseln und sonstigen Geheimnissen mit beschränktem Zugriff und Trennung vom Anwendungscode, soweit technisch möglich.
- Verbot der unkontrollierten Speicherung von Kundendaten auf privaten oder nicht freigegebenen Speichermedien.
7. Eingabekontrolle, Protokollierung und Integrität
- Protokollierung wesentlicher administrativer Zugriffe und sicherheitsrelevanter Ereignisse.
- Protokollierung zentraler Änderungen an geschäftlich relevanten Objekten, soweit dies von der jeweiligen Funktion unterstützt wird.
- Schutz von Protokolldaten vor unbefugtem Zugriff und unbefugter Veränderung sowie zweckgebundene Aufbewahrung.
- Kontrollierte Softwareänderungen, Versionsverwaltung, Prüfung sicherheitsrelevanter Änderungen und zeitnahe Aktualisierung eingesetzter Komponenten.
8. Verfügbarkeit, Wiederherstellung und Belastbarkeit
- Betrieb der primären Werkboard-Infrastruktur bei der Hetzner Online GmbH in Deutschland.
- Produktive Daten werden regelmäßig automatisiert und verschlüsselt gesichert. Sicherungskopien werden spätestens 30 Kalendertage nach ihrer Erstellung turnusmäßig überschrieben oder gelöscht, sofern die Leistungsbeschreibung keine kürzere Frist festlegt. Während der Aufbewahrungszeit werden sie ausschließlich zu Sicherungs- und Wiederherstellungszwecken verarbeitet.
- Dokumentierte Verfahren zur Wiederherstellung, regelmäßige Plausibilitäts- oder Wiederherstellungstests und getrennte Berechtigungen für Sicherungskopien.
- Monitoring wesentlicher Systemkomponenten und Alarmierung bei erkannten Störungen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen.
- Regelmäßiges Patch- und Schwachstellenmanagement für Server, Anwendungen und eingesetzte Software-Bibliotheken.
9. Löschung und Aufbewahrungsbegrenzung
- Technische und organisatorische Verfahren zur Löschung von Kundendaten nach Weisung oder Vertragsende.
- Turnusmäßige Überschreibung von Sicherungskopien nach Ablauf der jeweiligen Sicherungsfrist.
- Sperrung von Daten, die aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten nicht sofort gelöscht werden dürfen.
10. Regelmäßige Überprüfung
- Mindestens jährliche sowie anlassbezogene Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen.
- Dokumentierte Bewertung erheblicher Änderungen der Verarbeitung, der Systemarchitektur oder der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter.
- Prozess zur Identifikation, Bewertung und Behebung von Schwachstellen und Sicherheitsvorfällen.
Anlage 2: Genehmigte Unterauftragsverarbeiter
A2.1 Die nachfolgend aufgeführten Dienstleister werden eingesetzt, soweit die jeweilige Werkboard-Funktion genutzt wird. Weitere Dienstleister dürfen nur nach dem Verfahren in Ziffer 8 hinzugefügt oder ersetzt werden.
Hetzner Online GmbH
Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland
- Leistung
- Hosting, Betrieb der Serverinfrastruktur, Speicherung der Produktivdaten, Sicherungskopien und technische Infrastruktur.
- Datenkategorien
- Grundsätzlich sämtliche in Werkboard gespeicherten Auftragsdaten, soweit sie auf der Hosting-Infrastruktur verarbeitet werden.
- Verarbeitungsorte
- Deutschland.
- Drittlandtransfer
- Kein Drittlandtransfer für die unmittelbar beauftragten Hosting-Leistungen vorgesehen.
OpenAI Ireland Ltd.
1st Floor, The Liffey Trust Centre, 117-126 Sheriff Street Upper, Dublin 1, D01 YC43, Irland
- Leistung
- Transkription von Sprachaufnahmen und KI-gestützte Textverarbeitung über die OpenAI API.
- Datenkategorien
- Ausgewählte Audiodateien, Prompts, Transkripte, Textinhalte, Ausgaben und technische Metadaten, soweit für die Funktion erforderlich.
- Verarbeitungsorte
- Irland sowie weitere in der jeweils aktuellen OpenAI-Unterauftragnehmerliste ausgewiesene Standorte, einschließlich möglicher Verarbeitung in den USA.
- Drittlandtransfer
- Angemessenheitsbeschluss, soweit anwendbar, ansonsten Standardvertragsklauseln und erforderliche ergänzende Schutzmaßnahmen.
- Datenverwendung
- API-Daten werden standardmäßig nicht zum Training allgemeiner OpenAI-Modelle verwendet. Abhängig vom verwendeten Endpunkt, der Konfiguration und den aktivierten Datenkontrollen können Inhalte für die Missbrauchsüberwachung oder als Anwendungszustand gespeichert werden. Bei bestimmten Textendpunkten beträgt die reguläre Aufbewahrungsdauer ohne aktivierte Zero Data Retention grundsätzlich bis zu 30 Tage.
Sendinblue SAS (Brevo)
17 rue de Salneuve, 75017 Paris, Frankreich
- Leistung
- Versand transaktionaler E-Mails, insbesondere Systembenachrichtigungen, Erinnerungen, Passwort-Resets und vom Auftraggeber veranlasster Dokumentenversand.
- Datenkategorien
- Name, E-Mail-Adresse, Nachrichteninhalt, Dokumenten- oder Rechnungsbezug sowie technische Zustell- und Ereignisdaten.
- Verarbeitungsorte
- Europäischer Wirtschaftsraum sowie weitere Standorte der jeweils eingesetzten Brevo-Unterauftragsverarbeiter.
- Drittlandtransfer
- Soweit eine Übermittlung außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums erfolgt, auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder von Standardvertragsklauseln und erforderlichen ergänzenden Maßnahmen.
Hinweis zur Verarbeitungskette
OpenAI und Brevo können ihrerseits weitere Unterauftragsverarbeiter einsetzen. Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die jeweils aktuelle Übersicht der für die Werkboard-Verarbeitung relevanten nachgelagerten Unterauftragsverarbeiter einschließlich Identität, Leistung und wesentlicher Verarbeitungsorte bei Vertragsschluss und nach relevanten Änderungen in elektronischer Form zur Verfügung. Hierfür kann auf aktuelle Unterauftragnehmerlisten der unmittelbar beauftragten Anbieter verwiesen werden, sofern diese ohne besondere Zugangshürden abrufbar und hinreichend bestimmt sind. Das Verfahren nach Ziffer 8 bleibt unberührt.
Nicht Bestandteil dieser Anlage
Zahlungsdienstleister, die ausschließlich zur Abrechnung der Werkboard-Abonnementgebühren zwischen der anetos GmbH und dem Auftraggeber eingesetzt werden, verarbeiten keine Auftragsdaten für den Auftraggeber und sind deshalb nicht Gegenstand dieses Vertrags.
Anlage 3: Ansprechpartner und Weisungsberechtigte
Beim Auftraggeber
Weisungsberechtigt sind der im Kundenkonto hinterlegte Kontoinhaber, dort eingerichtete Administratoren sowie weitere vom Auftraggeber ausdrücklich in Textform benannte Personen.
Beim Auftragnehmer
Bastian Petersen, Geschäftsführer
E-Mail: kontakt@anetos.org
Telefon: 04671 / 920 999 9
Datenschutzbeauftragter
Beim Auftragnehmer ist derzeit kein Datenschutzbeauftragter benannt. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Benennung werden regelmäßig und bei wesentlichen Änderungen der Verarbeitungstätigkeiten überprüft. Datenschutzanfragen sind an kontakt@anetos.org zu richten.
Änderungen der Ansprechpartner
Änderungen sind der jeweils anderen Partei unverzüglich in Textform mitzuteilen. Bis zum Zugang einer Änderung darf auf die zuletzt mitgeteilten Angaben vertraut werden.